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Familienrecht

Allgemein

Im Familienrecht vertreten wir Sie im Scheidungsverfahren und bei der Vereinbarung außergerichtlicher Scheidungsvereinbarungen mit dem Ziel einer Einigung über den Zugewinnausgleich, den Unterhalt sowie die Kindschaftssachen.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit, sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Verfahren, bildet dabei die Regelung des Ehegattenunterhalts. Hier sind im Januar 2008 erhebliche Änderungen eingetreten.

Wir beraten Sie auch gern bei der Formulierung Ihres, ganz auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Ehevertrages. Ein Ehevertrag kann sowohl vor, als auch nach Eingang der Ehe geschlossen werden. Außerdem beraten wir Sie auch bei der Formulierung von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

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